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Seit 2005 ist jedes Krankenhaus in Deutschland nach § 137 SGB V dazu
verpflichtet, einen inhaltlich vom Gesetzgeber vorgegebenen Qualitätsbericht zu
erstellen.
Durch seine Veröffentlichung zeigt sich das Haus
transparent und informiert über Struktur- und Leistungsdaten, sowie über die
einzelnen Fachbereiche und die Qualitätssicherung.
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